Sabuas Lichtraum
Menschenfotografie


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  1. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge…)

II. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
  1. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
  1. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  1. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  1. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnungsfrist (14 Tage) und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Eine verbindliche Terminsicherung, sowie die detaillierte Ausarbeitung eines vereinbarten Fototermins erfolgt erst nach Vorkasse der veranschlagten Pauschale.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

IV. Haftung

  1. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Auftraggeber die ausgewählten Bilder per Dropbox zum Download zur Verfügung. Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis können die Bilddateien auch auf CD, DVD oder Datenstick übergeben werden.
  2. Wenn eine Nachbearbeitung von Auswahlbildern vereinbart wurde wird die Auswahl vom Auftraggeber getroffen und die Lichtbilder durch den Fotografen fertig bearbeitet. Der Fotograf bearbeitet die Lichtbilder in einem angemessenen Zeitrahmen, je nach Aufwand innerhalb von einer bis vier Wochen und lässt dem Auftraggeber das Endergebnis per Dropbox zukommen.
  3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 20%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung oder Vorkasse geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen. Die Anrechnung der gezahlten Stornogebühren auf ein später erfolgendes Shooting des selben Auftraggebers kann nach Ermessen des Fotografen erfolgen. Bei durch Stellung eines Ersatzteilnehmers für ein Shooting in selber Auftragshöhe durch den Auftraggeber entfallen die Stornogebühren.

VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist grundsätzlich gestattet, hierbei ist jedoch bei Veröffentlichung der Name des Fotografen als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sowie der Bearbeiter (z.B. Foto: Sabuas Lichtraum, Bearbeitung: Max Mustermann)
  3. Der Auftraggeber wird gebeten, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Bei Printmedien jeder Art kann die Bildversion ohne Wasserzeichen verwendet werden.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VIII. Lieferzeiten und Reklamationen
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  1. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  2. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

IX. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Sabuas Lichtraum, Sabine Gärtig, Panoramastrasse 6, 71546 Aspach, Tel.: 07191-312580, www. sabua.de, mail: info@sabua.de

 
 
 
 
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